Wenn Sie Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus leisten, können Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen. Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind insbesondere Einzahlungen in einen Bausparvertrag, aber auch andere Zahlungen, z. B. für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft.
Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 10 % (bis 2020: 8,8 %) Ihrer Aufwendungen. Für jedes Sparjahr werden als Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus höchstens zugrunde gelegt:
- 700 Euro (bis 2020: 512 Euro), wenn Sie ledig sind, oder
- 1.400 Euro (bis 2020: 1.024 Euro), wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben.Sparjahr ist das Kalenderjahr, in dem Sie die Aufwendungen geleistet haben.
Die Wohnungsbauprämie ist nicht einkommensteuerpflichtig.