Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Dieser Nachweis ist für alle Behörde verbindlich. Reisepass und Personalausweis sind dagegen keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Außer Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Person erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Füllen Sie dazu den Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises aus.