Sie möchten in Deutschland als niedergelassener Rechtsanwalt oder niedergelassene Rechtsanwältin arbeiten und waren bisher anwaltlich in einem der folgenden Staaten tätig?
- in einem Staat der Europäischen Union (EU),
- in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
- in der Schweiz
In Deutschland dürfen Sie nur unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates arbeiten, wenn die zuständige deutsche Rechtsanwaltskammer Sie aufnimmt.