Kraftfahrzeug - 100 km/h-Zulassung

Um eine Zulassungsplakette für Höchstgeschwindigkeit 100 km/h zu erhalten, muss dies bereits mit dem Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall, muss zuerst über den TÜV oder andere technische Prüfstelle diese Änderung eingetragen werden und danach zur Zulassungsstelle mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie der technischen Änderung zur Eintragung vorgesprochen werden.

Voraussetzungen

Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren.

Verfahrensablauf

Vorsprache mit den erforderlichen Unterlagen in der Zulassungsstelle.

Fristen

Es gibt keine Fristen zu beachten, sobald die Zuteilung erfolgt ist, ist diese unbefristet gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ggf. die technische Änderung

Kosten

Für die Tempo 100km/h Plakette werden von der Zulassungsstelle 2,60 € berechnet. Es können weitere Kosten für die technische Eintragung entstehen.

Hinweise

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle.

Rechtsbehelf

Den jeweiligen Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem zugegangenen Bescheid.

Freigabevermerk

27.03.2019