Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.
Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt:
- Bedarf
- Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
- Falls Sie schon andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?
- Personalbogen Ihres Kindes (z. B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
- Ziel der Hilfsmaßnahmen
- Was soll sich durch die Hilfe ändern?
- Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
- Art der Hilfe
- Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand)?
- Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
- Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
- notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung )
Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:
- die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und
- der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen