Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe ist für die Erteilung und Rücknahme der Heilpraktikerlaubnis im Regierungsbezirk Karlsruhe (Region Nordbaden) zuständig. Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker gemäß dem Heilpraktikergesetzes beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.
Heilpraktiker im Landkreis Karlsruhe
Voraussetzungen
Informationen zu den Voraussetzungen sowie die Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.
Zuständige Stelle
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe ist für das Heilpraktikerwesen in der gesamten Region Nordbaden zuständig.
Verfahrensablauf
Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.
Erforderliche Unterlagen
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sowie die Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.
Kosten
Die Kosten erfragen Sie bitte beim Gesundheitsamt.
Freigabevermerk
Landratsamt Karlsruhe 28.08.2012