Heilpraktiker im Landkreis Karlsruhe

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe ist für die Erteilung und Rücknahme der Heilpraktikerlaubnis im Regierungsbezirk Karlsruhe (Region Nordbaden) zuständig. Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker gemäß dem Heilpraktikergesetzes beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.

Voraussetzungen

Informationen zu den Voraussetzungen sowie die Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.

Zuständige Stelle

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe ist für das Heilpraktikerwesen in der gesamten Region Nordbaden zuständig.

Verfahrensablauf

Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.

Erforderliche Unterlagen

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sowie die Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.

Kosten

Die Kosten erfragen Sie bitte beim Gesundheitsamt.

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 28.08.2012