In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede natürliche oder juristische Person darf ein Gewerbe ausüben.
Ist der oder die Gewerbetreibende aber unzuverlässig, kann die Behörde die Gewerbeausübung ganz oder teilweise verbieten:
- Bei erlaubnispflichtigen Gewerben widerruft sie die Gewerbeerlaubnis.
- Bei erlaubnisfreien Gewerben untersagt sie die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten.
Hinweis: Die Untersagung des Gewerbes ist die schärfste Maßnahme. Zuvor kann die Behörde Sie abmahnen oder Auflagen für die Ausübung des Gewerbes bestimmen.