Führerschein - Umtausch begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Nach dem 18. Geburtstag muss innerhalb von drei Monaten die Prüfbescheingiung "Begleitetes Fahren ab 17" in einen regulären Kartenführerschein umgetauscht werden.


Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung, somit darf auch ohne Begleitperson gefahren werden.

Voraussetzungen

-

Zuständige Stelle

Führerscheinstellen des Landkreises Karlsruhe

Verfahrensablauf

Umtausch persönlich oder mit Vollmacht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Prüfbescheinigung (rosa Bescheinigung)

Personalausweis oder Reisepass

ggf. Vollmacht + Personalausweis des Bevollmächtigten

Kosten

Es fallen beim Umtausch keine zusätzlichen Kosten an.

Freigabevermerk

06.08.2014