Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert Schnelladeinfrastruktur für E-Taxis in Baden-Württemberg.
Die Förderung beträgt
- 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für DC-Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW (bis 12.000 Euro pro Ladepunkt kleiner als 100 kW und bis 30.000 Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW) und
- 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Netzanschluss (bis 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und bis 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz).
Zu den zuwendungsfähigen einmaligen Ausgaben gehören vor allem:
- Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur inkl. Leistungselektronik.
- Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme.
- Notwendiger Netzanschluss bzw. Ertüchtigung des bestehenden Netzanschlusses, alternativ Pufferspeicher zur Versorgung der Ladeinfrastruktur gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg (Stand Dezember 2017).
- Ausstattung mit Steuerungs- und Kommunikationsfunktionalitäten.
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren.
- Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz/Überdachung.
- WLAN.