Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Wohngebäudes? Möchten Sie dieses energetisch sanieren oder modernisieren? Dann können Sie eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert diese durch Zuschüsse.
Sie haben ein Gebäude gemietet oder gepachtet? Mit einer schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin können Sie die geförderte Energiesparberatung ebenfalls in Anspruch nehmen.
Gefördert werden Beratungen, die sich umfassend auf folgende Bereiche beziehen:
- den baulichen Wärmeschutz
- die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und
- die Nutzung erneuerbarer Energien
Ergänzend zur Beratung sind Empfehlungen zur Stromeinsparung und thermografische Untersuchungen förderfähig.