Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert mit dem BW-e-Gutschein die Unterhaltungs- und Betriebskosten Ihrer E-Fahrzeuge (vollelektrisch, Brennstoffzelle).
Die Förderung beträgt 1.000 Euro.
Antragsberechtigt für die Fahrzeugklassen M1 und N1 sind folgende Zielgruppen, die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug bestellen und zulassen und damit in Baden-Württemberg verkehren:
- Kommunen inklusive Landratsämter
- kommunale Zweckverbände
- Regionalverbände
Antragsberechtigt für die Fahrzeugklassen L6e und L7e sind folgende Zielgruppen, die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug bestellen und zulassen und damit in Baden-Württemberg verkehren:
- Unternehmen
- Vereine
- freiberuflich arbeitende Personen
- gemeinnützige Organisation
- Kommunen
Ebenfalls wichtig für Sie zu wissen:
- Auch Leasingmodelle können Sie vom Verkehrsministerium fördern lassen.
- Pro Zuwendungsempfänger werden pro Jahr in der Regel höchstens 100 Fahrzeuge gefördert.
- Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre beziehungsweise entsprechend der Leasingdauer (höchstens 3 Jahre) in Baden-Württemberg zugelassen sein.
- Förderungen durch den Bund wie zum Beispiel die Innovationsprämie (zuvor Umweltbonus) können Sie kombinieren.
- Die EG-Fahrzeugklassen finden Sie in der Zulassungsbescheinigung.
Alternativ können Ihnen Hersteller oder Händler darüber Auskunft geben.