Heizkostenverteiler zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs
- müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder
- ihre Eignung muss auf andere Weise nachgewiesen sein.
Sachverständige Stellen prüfen und bestätigen, dass die Bauarten von Heizkostenverteilern geeignet sind. Als sachverständige Stellen können natürliche und juristische Personen tätig sein, denen die Behörde ihre Eignung bestätigt hat.