Bafög für Studenten im Landkreis Karlsruhe

Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Voraussetzungen

Die Vorausetzungen für die Bafög-Gewährung und sonstige Voraussetzungen erfragen Sie bitte beim Studierendenwerk Karlsruhe.

Zuständige Stelle

Studentenwerk Karlsruhe
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe (Oststadt)

Tel.: 0721 / 6909 - 177
Fax: 0721 / 6909 - 292

E-Mail: bafoeg@sw-ka.de

http://www.sw-ka.de

Kernöffnungszeiten der Verwaltung:
Montag bis Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Verfahrensablauf

Für Fragen zum Verfahrensablauf, der Dauer etc. steht Ihnen das Studierendenwerk Karlsruhe zur Verfügung.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall mitbringen müssen, erfragen Sie bitte beim Studierendenwerk Karlsruhe.

Kosten

-

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Monate. Da die meisten Anträge zum Wintersemester gestellt werden, kann es auch mal länger als 12 Wochen dauern.

Hinweise

Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Karlsruhe (BAföG-Amt) ist ausschließlich für Studierende der Hochschulen in Karlsruhe und Pforzheim zuständig.
Für Schüler/-innen, Auszubildende oder Beantragende für das sogenannten Meister-BAföG (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) mit Wohnsitz in Karlsruhe ist die Stadt Karlsruhe zuständig.

Rechtsbehelf

Den jeweiligen Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem zugegangenen Bescheid.

Freigabevermerk

27.10.2014