Als Hausärztin oder Hausarzt erhalten Sie bis zu EUR 30.000 Landesförderung.
Dies gilt, wenn Sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlassen, deren hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft nicht mehr gesichert ist.
Es können gefördert werden:
- die Übernahme eines bestehenden Praxissitzes
- die Neuerrichtung einer Praxis
- die Errichtung einer Zweigpraxis
- die Anstellung eines Arztes / einer Ärztin