Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
- Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
- einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar
Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.
Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.
innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder
Geburtsurkunden der Kinder
keine
keine
Widerspruch
Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg