Sie erhalten Ihre Zulassung von dem für Sie regional zuständigen Zulassungsausschuss für Ärztinnen und Ärzte. Es handelt sich dabei um ein Gremium, das gleichwertig mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzte und Krankenkassen besetzt ist.
Der Zulassungsausschuss hat bei seinen Entscheidungen vor allem die Bedarfsplanung zu berücksichtigen.