Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.
Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie als Fachbetrieb eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt.