Wenn Ihr Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugt, sammelt, befördert oder entsorgt, sind Sie verpflichtet, Nachweise zu führen. Mit den Nachweisdokumenten und in den Registern weisen Sie die ordnungsgemäße Entsorgung nach.
Der Registerpflicht unterliegen zusätzlich Unternehmen, die mit gefährlichen Abfällen makeln oder handeln.