Sie führen die Vormundschaft und die rechtliche Betreuung in der Regel ehrenamtlich. Erfolgt dies ausnahmsweise berufsmäßig, haben Sie einen Anspruch auf eine Vergütung.
Sie richtet sich nach den Bestimmungen des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG). Bei Berufsbetreuern und Berufsbetreuerinnen ist die monatlich bezahlte Stundenzahl gesetzlich vorgegeben. Sie bewegt sich in einem Rahmen zwischen zwei und achteinhalb Stunden monatlich, je nachdem, wie lange die Betreuung bereits eingerichtet ist, ob die betreute Person in einem Heim lebt und ob sie mittellos oder vermögend ist.