Wird ein Verein aufgelöst, so folgt regelmäßig die Liquidation. In der Liquidation wird der Verein abgewickelt. Falls erforderlich, werden
- die laufenden Geschäfte beendet,
- offene Forderungen eingetrieben,
- das Vereinsvermögen verwertet,
- die Schulden des Vereins ausgeglichen und
- ein etwaiger Überschuss an die Berechtigten ausgezahlt.
Eine Liquidation findet nicht statt, wenn
- das Vereinsvermögen aufgrund Satzung oder Gesetz an den Staat fällt oder
- über das Vereinsvermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
In den meisten Fällen kümmert sich der Vereinsvorstand um die Liquidation. Die Mitgliederversammlung kann für diese Aufgabe stattdessen besondere Liquidatoren bestellen, die nicht zwingend dem Verein angehören müssen. Enthält die Satzung Ihres Vereins bestimmte Regelungen für die Bestellung von Liquidatoren, etwa über deren Qualifikation oder das Erfordernis der Vereinszugehörigkeit, so müssen sie beachtet werden. Die Liquidatoren müssen in das Vereinsregister eingetragen werden. Sie sind mit Vertretungsmacht ausgestattet. Den Umfang der Vertretungsmacht muss der Vorstand dem Amtsgericht bei der Anmeldung mitteilen.