Prüflaboratorien und Messstellen, die Untersuchungen von Abfall- und Bodenproben auf der Grundlage einzelner Rechtsverordnungen durchführen möchten, benötigen in diesen Bereichen die Anerkennung als Untersuchungsstelle in der Abfallwirtschaft.
Die Anerkennung ist für Untersuchungen nach folgenden Rechtsverordnungen möglich:
- Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
- Bioabfallverordnung (BioAbfV)
- Altholzverordnung (AltholzV)
Sie können die Anerkennung für einzelne oder für alle Bereiche erhalten.