Sie möchten Veranstaltungen mit Tieren durchführen?
Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wenn Sie
- Tierbörsen zum Zweck des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch andere Personen durchführen oder
- gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.
Für bestimmte Veranstaltungen mit Tieren gelten tierseuchenrechtliche Regelungen:
- Hunde- und Katzenausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit diesen Tieren
Diese müssen Sie der zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn anzeigen, wenn- Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
- die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdetem Bezirk stattfinden soll.
- Viehausstellungen, Viehmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art
Diese müssen Sie der zuständigen Behörde unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich anzeigen.