Über folgende Leistung können Sie Ihrer Meldung nach § 20 IfSG (Masernschutzgesetz) an das Gesundheitsamt Karlsruhe nachkommen.
Bitte verfahren Sie hierzu wie folgt:
- Bitte downloaden Sie die unter Formulare und weitere Angebote beigefügte Liste Nachweisliste Masernschutzimpfung
- Bitte hinterlegen Sie die in der Datei geforderten Angaben
- Bitte speichern Sie die Datei nach Eingabe der Daten auf Ihrem Gerät ab
- Über das Feld Online Beantragen können Sie die zuvor abgespeicherte Liste hochladen und an das Gesundheitsamt des Landratsamts Karlsruhe übermitteln
Bitte beachten Sie: Es darf lediglich die als Vorlage hinterlegte Liste verwendet und hochegeladen werden. Andernfalls gilt die Meldung nicht als erfolgreich durchgeführt.