Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder
- länger als drei Monate gegen Entgelt,
- außerhalb der Wohnung der Kinder,
- während eines Teils des Tages und
- mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.
Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder
das Jugendamt
Jugendamt ist,
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie formlos beim Jugendamt beantragen. Es prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Sie erhalten Termine für
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.
Eine neu begonnene Qualifizierungsmaßnahme auf Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts ist in 15 bis längstens 18 Monaten vollständig zu durchlaufen.
Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.
keine
keine
keine
§ 1 Abs. 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Kindertagespflege)
Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege
15.08.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg