Straßenvermessungen sind in der Regel umfangreichere Vermessungen, die aus Anlass des Neu- oder Ausbaus oder der Verlegung von Straßen erforderlich werden.
Ähnliche Vermessungen werden auch bei Veränderungen von Bahnanlagen, Gewässern oder Dämmen notwendig.
Straßenvermessung im Landkreis Karlsruhe
Voraussetzungen
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Zuständige Stelle
Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung
Verfahrensablauf
Die Vermessungsarbeiten werden von den zuständigen Baulastträgern (Land, Landkreis, Gemeinde) in Auftrag gegeben, die auch für die Gebühren der Vermesung aufkommen.
Auskunft und Beratung erhalten Sie vom Sachgebiet Bodenordnung und Sondervermessung.
Erforderliche Unterlagen
Bitte nehmen Sie Kontakt zum Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung auf.
Kosten
Die Gebühren für eine Straßenschlussvermessung richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenverordnung.
Freigabevermerk
Landratsamt Karlsruhe 25.10.2012