Schadstoffe können unsere Gesundheit und die Umwelt besonders gefährden und müssen daher getrennt von anderen Abfällen entsorgt werden.
Schadstoffsammlung im Landkreis Karlsruhe
Voraussetzungen
keine
Zuständige Stelle
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Nähere Informationen zur Abgabe der Schadstoffe sowie die Schadstofftermine finden Sie hier.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheides.
Freigabevermerk
Landratsamt Karlsruhe 02.07.2012