Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) enthält insbesondere Anforderungen an das gewerbsmäßige Inverkehrbringen, Abgeben oder Bereitstellen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische. Die Sachkunde ist Voraussetzung für die Durchführung einer solchen Tätigkeit.
Die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV kann durch eine schriftliche Sachkundeprüfung nachgewiesen werden. Diese Sachkundeprüfung können Sie unter anderem beim Regierungspräsidium Tübingen ablegen.
Bitte beachten Sie, dass die Sachkunde regelmäßig (spätestens nach 6 Jahren) durch die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen aktualisiert werden muss.