Als deutsche Staatsangehörige müssen Sie bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Tipp: Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Hinweis: Für Deutsche ab 16 Jahren besteht eine Ausweispflicht. Sie können sie durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen.
Auch Kinder und Jugendliche benötigen entsprechende Reisedokumente. Informationen dazu finden Sie unter "Reisedokumente für Kinder".
Bei berechtigtem Interesse können Sie für sich auch mehrere Reisepässe beantragen. Das ist möglich, wenn wegen bestimmter Visaeinträge im Pass Schwierigkeiten bei der Einreise in weitere Staaten zu befürchten sind.
Normalerweise werden Reisepässe mit 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge).
Neben Ihrem Foto werden auch Ihre Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert (Biometriefunktion). Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten zugänglich.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
- unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig
- ab 24 Jahren: Reisepass ist zehn Jahre gültig
In folgenden Fällen ist ein Reisepass bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig:
- Wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt oder
- wenn er verändert worden ist oder
- wenn Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort).
Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen (Herstellungsdauer höchstens 72 Stunden). Möglicherweise benötigen Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-) Reisepasses ein Reisedokument. Dann können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.