Sie möchten als Patentanwältin oder Patentanwalt tätig werden? Dafür müssen Sie eine Zulassung bei der Patentanwaltskammer beantragen.
Patentanwältinnen und Patentanwälte dürfen die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
- Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Sortenschutz und Ähnliches
- Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
- Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen (soweit nicht die Vertretung durch Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte notwendig ist)
- Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, Bundessortenamt und anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
- Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren
Tipp: Auf den Seiten der Patentanwaltskammer finden Sie eine ausführliche Auflistung der Tätigkeiten von Patentanwältinnen und Patentanwälten und weitere Informationen zur Zulassung als Patentanwältin oder Patentanwalt.