Negativbescheinigung

Für die Verlängerung kasachischer Reisepässe verlangen die dortigen Behörden den Nachweis, dass keine deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden ist.

Voraussetzungen

- kein Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

- Antragsformular und Unterlagen per Mail oder Post an die Einbürgerungsbehörde schicken mit Angabe des Termins beim Konsulat, da von dort die Bescheinigung nur 30 Tage akzeptiert wird

Verfahrensablauf

Bescheinigung wird nach Überweisung der Gebühr per Post verschickt

Erforderliche Unterlagen

- Kopie des Passes

- Aktuelle Meldebescheinigung der Gemeinde (keine alte Anmeldebestätigung)

- Kopie der Geburtsurkunde in der Originalsprache mit Übersetzung

Kosten

51,00 Euro

Bearbeitungsdauer

1 Woche, Übersendung der Bescheinigung abhängig davon, wie schnell die Gebühr überwiesen wird

Vertiefende Informationen

Vorab unbedingt Termin mit dem kasachischen Konsulat vereinbaren