Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname oder Ehename war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
- Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen
Erlaubt sind höchstens zweigliedrige Namen (zum Beispiel Müller-Huber).
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Hinweis: Die Namensänderung hat keine Auswirkung auf den Familiennamen von Kindern aus geschiedenen Ehen.