Das Aufhebungsverfahren findet vor dem Familiengericht statt. Als Antragsteller oder Antragstellerin müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin benötigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn er oder sie
- der Aufhebung zustimmt und
- selbst keine Anträge stellen will (z.B. Anträge zum Unterhalt oder Zugewinnausgleich).