Sie benötigen Ersatz, wenn
- Ihr Kennzeichenschild beschädigt oder unleserlich geworden ist oder
- eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) sich vom Kennzeichen gelöst hat oder so beschädigt ist, dass der Sicherheitscode lesbar wird.
Sie benötigen Ersatz, wenn
Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette sind unleserlich oder beschädigt.
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor.
In den meisten Fällen wechselt diese die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort aus.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder brauchen, können Sie sich an private Anbieterinnen und Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Unverzüglich
je nach Verwaltungsaufwand: ab 0,50 EUR
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.
in der Regel sofort
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Keiner
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):
Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO):
15.04.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg