Verfahrensablauf
Sie müssen den Jagdschein schriftlich beantragen.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, sollten Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen.
Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit prüft die ausstellende Behörde vor der Erteilung des Jagdscheines.
Sie können den Antrag auch durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen.
Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.
Wenn keine Versagungsgründe bestehen, stellt die untere Jagdbehörde den Jagdschein aus.
Diesen können Sie dann persönlich oder durch eine bevollmächtige Person abholen.
Eine Zusendung auf dem Postweg ist ebenfalls möglich.