Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Hundesteuer - Hund abmelden
Onlineantrag
Formulare und weitere Angebote
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Fristen
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Erforderliche Unterlagen
Immer:
- Abgabe der Hundesteuermarke
(Abgabe im Sachgebiet 20.2 Steuern, Gebühren, Abgaben)
Tod des Hundes:
- tierärztliche Bescheinigung oder vergleichbarer Nachweis
Abgabe des Hundes an ein Tierheim:
- Übernahmevertrag oder vergleichbarer Nachweis
Kosten
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Hinweise
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Rheinstetten hat diesen am 18.07.2024 freigegeben.