Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Onlineantrag

Formulare und weitere Angebote

Voraussetzungen

  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Fristen

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

Erforderliche Unterlagen

Immer:

  • Abgabe der Hundesteuermarke
    (Abgabe im Sachgebiet 20.2 Steuern, Gebühren, Abgaben)

Tod des Hundes:

  • tierärztliche Bescheinigung oder vergleichbarer Nachweis

Abgabe des Hundes an ein Tierheim:

  • Übernahmevertrag oder vergleichbarer Nachweis

Kosten

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

Hinweise

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Rechtsbehelf

keiner

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Rheinstetten hat diesen am 18.07.2024 freigegeben.

Für Sie zuständige Stellen