Wenn Sie pflegebedürftig sind und die Kosten für die Pflege nicht selbst tragen können, auch nicht mithilfe der Pflegeversicherung, kann für Sie ein Anspruch auf "Hilfe zur Pflege" bestehen
Leistungen der Hilfe zur Pflege kommen für Sie in Betracht bei finanzieller Bedürftigkeit,
- falls Sie nicht in der sozialen Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat) versichert sind,
- falls Ihre Pflegebedürftigkeit voraussichtlich nicht für mindestens sechs Monate besteht und Sie aus diesem Grund keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, oder
- falls die Leistungen der Pflegeversicherung, die der Höhe nach begrenzt sind, nicht ausreichen.
Hilfe zur Pflege umfasst beispielsweise:
- häusliche Pflege
- Pflegehilfsmittel
- Pflegegeld
- teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
- stationäre Pflege (zum Beispiel in Pflegeheimen)
- digitale Pflegeanwendungen