Sie sind ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs nach dem Personen-beförderungsgesetz oder Carsharing-Unternehmen und setzen neue, erstzugelassene vollelektrische Elektrofahrzeuge in einem Bereitstellungsbezirk in Baden-Württemberg ein?
Dann können Sie eine Förderung der Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für E-Fahrzeuge der EG- Fahrzeugklassen M1 und N1 beantragen.
Sie erhalten einen Zuschuss in Form eines Festbetrags in Höhe von bis zu 3.000 € bei gekauften und 1.000 € pro Jahr für maximal drei Jahre bei geleasten Elektrofahrzeugen.