Flurstückszerlegung im Landkreis Karlsruhe

Sie möchten Ihr Grundstück teilen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

Informationen zur Flurstückszerlegung erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe. 

Voraussetzungen

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Zuständige Stelle

Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung

Verfahrensablauf

Die Flurstückszerlegung für Privatleute führen seit 1. Juli 2011 nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder -ingenieurinnen durch. Sie können diese Fachleute formlos beauftragen.

Hinweis: Flurstückszerlegungen für öffentliche Auftraggeber kann auch das Vermessungsamt vornehmen.

Tipp: Das Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung bietet Ihnen eine Liste der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen in Baden-Württemberg.

Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung. Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie vom Vermessungsamt einen Fortführungsnachweis.


 

Erforderliche Unterlagen

 
  •  Plan, in dem die geplante neue Grenze handschriftlich eingezeichnet ist
  • gegebenenfalls Genehmigungen anderer Behörden (z.B. nach § 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes beziehungsweise § 24 des Waldgesetzes)

Kosten

Es fallen Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis an.

Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Müssen fehlende Grenzpunkte wiederhergestellt werden, fallen zusätzlich für die Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte Gebühren an.


 

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 25.10.2012