Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die apothekenpflichtige Arzneimittel versendet werden sollen, ist eine eigene Versandhandelserlaubnis zu beantragen.
Die Versandhandelstätigkeit darf erst nach erteilter Erlaubnis aufgenommen werden.