Die Erbschaftsteuer entsteht in der Regel mit dem Tod der Erblasserin beziehungsweise des Erblassers
Die Schenkungsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung ausgeführt ist. Die Schenkung ist ausgeführt, wenn die beschenkte Person das erhalten hat, was ihr die schenkende Person verschaffen wollte und sie frei darüber verfügen kann.