Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Baden‑Württemberg unterstützt seit über 30 Jahren strukturelle und nachhaltige Entwicklungen in Dörfern und ländlich geprägten Gemeinden mit Zuschüssen. Gefördert werden vier Schwerpunkte:
- Innenentwicklung/Wohnen
- Grundversorgung
- Arbeiten
- Gemeinschaftseinrichtungen
Projektträger und Zuwendungsempfänger können sowohl Kommunen sowie auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Das Förderprogramm Entwicklung ländlicher Raum ist ein Wettbewerbsprogramm. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.