Für die Überwachung und Abnahme von Prüfungen im Rahmen der Ausbildung der Sozialversicherungsfachangestellten bei den landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern (DRV Baden-Württemberg, AOK Baden-Württemberg sowie landesunmittelbare Betriebskrankenkassen) sind viele Fachleute nebenberuflich oder ehrenamtlich tätig.
Die ehrenamtlichen Ausschussmitglieder haben einen Anspruch auf eine Entschädigung. Das Sozialministerium Baden-Württemberg als zuständige Stelle für diesen Ausbildungsberuf hat die Art und Höhe der Entschädigungen in einer Verwaltungsvorschrift festgeschrieben.