Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Sie soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Leistungen der Eingliederungshilfe können sein:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:
- Hilfen zum Besuch von Kindertagesstätte oder Schule,
- Leistungen zur Ausbildung und Weiterbildung für einen Beruf,
- Leistungen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), bei anderen Leistungsanbietern oder bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern,
- Assistenzleistungen,
- heilpädagogische Leistungen,
- Leistungen zur Mobilität,
- Hilfsmittel,
- Besuchsbeihilfen.
Art:
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden als Sach-, Geld- oder Dienstleistung gewährt. Grundsätzlich ist dies auch in Form eines Persönlichen Budgets möglich.
Umfang:
Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestimmen sich nach dem individuellen Bedarf, der in einem Dialog zwischen dem Menschen mit Behinderung und dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe ermittelt wird.