Als freier Träger von Schulen, die gemeinnützig arbeiten, können Sie beim Land einen Zuschuss beantragen.
Dies gilt für genehmigte Ersatzschulen beziehungsweise anerkannte Ergänzungsschulen
- für Berufe des Gesundheitswesens und
- für Soziale Berufe
in freier Trägerschaft, die auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten.
Die Höhe des Zuschusses errechnet sich für das Förderjahr folgendermaßen: Die Anzahl Ihrer Schüler und Schülerinnen in den förderfähigen Bildungsgängen wird mit dem schultypisch festgelegten Kopfsatz multipliziert. Im Falle der Ersatzschulen wird der Kopfsatz auf der Basis der Kosten berechnet, die an einer entsprechenden Schule im öffentlichen Schulwesen entstehen. 80% der so ermittelten Kosten werden abgedeckt. Als Ergänzungsschulen erhalten Sie Zuschüsse nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans.