Bitte beachten Sie, dass sich insbesondere aufgrund der gesetzgeberischen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts die Antragszahlen bei der Einbürgerungsbehörde sprunghaft und außerordentlich stark erhöht haben, weshalb längere Wartezeiten leider unvermeidbar sind. Bis Ihr Antrag in Bearbeitung kommt, wird es daher voraussichtlich ca. 16 - 18 Monate dauern. Derzeit werden Anträge, welche im Zeitraum April/Mai 2024 eingegangen sind, bearbeitet. (Stand 08.01.2026) – Aktualisierung erfolgt quartalsweise)
Wir werden uns nach Überprüfung des Antrages erneut mit Ihnen in Verbindung setzen und bitten, bis dahin von Anfragen über den Bearbeitungsstand abzusehen.
Diese Einbürgerungsmöglichkeit für Verheiratete gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Die Einbürgerungsmöglichkeit gilt auch für minderjährige Kinder (unter 16 Jahren) der genannten Personen, wenn diese für das minderjährige Kind sorgeberechtigt sind und mit ihnen eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht, bei einer Aufenthaltsdauer im Inland von in der Regel drei Jahren.
Mit Hilfe des unter der Überschrift Onlineantrag aufrufbaren Quick-Checks können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen.