Bitte beachten Sie, dass sich insbesondere aufgrund der gesetzgeberischen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts die Antragszahlen bei der Einbürgerungsbehörde sprunghaft und außerordentlich stark erhöht haben, weshalb längere Wartezeiten leider unvermeidbar sind. Bis Ihr Antrag in Bearbeitung kommt, wird es daher voraussichtlich ca. 16 - 18 Monate dauern. Derzeit werden Anträge, welche im Zeitraum April/Mai 2024 eingegangen sind, bearbeitet. (Stand 08.01.2026) – Aktualisierung erfolgt quartalsweise)
Wir werden uns nach Überprüfung des Antrages erneut mit Ihnen in Verbindung setzen und bitten, bis dahin von Anfragen über den Bearbeitungsstand abzusehen.
Eine Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit ohne einen konkreten Anspruch kommt in Betracht, wenn an der Einbürgerung ein öffentliches Interesse besteht.
Diese "Ermessenseinbürgerung" können Sie beantragen, wenn Sie nicht die Voraussetzungen für eine Einbürgerung mit Einbürgerungsanspruch oder für eine Miteinbürgerung erfüllen.
Mit Hilfe des unter der Überschrift "Onlineantrag" aufrufbaren Quick-Checks können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen.