Sie bieten einen vollöffentlichen Fahrdienst an?
Das Verkehrsangebot wird lokal organisiert und ehrenamtlich betrieben?
Dann können Sie unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Verwaltungsausgaben vom Land erhalten.
Die Höhe der Förderung liegt bei 1.500 Euro pro antragstellender Institution.
Anträge können Sie für das jeweils laufende Jahr stellen, vom 1. März bis 30. April eines jeden Jahres.