Mit der Einführung des E-Kennzeichens wird zur Förderung einer nachhaltigen umwelt- und klimafreundlichen Mobilität eine Kennzeichenregelung geschaffen, die die Grundlage für die Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge bildet.
- Mit dem E-Kennzeichen versehene Fahrzeuge dürfen – soweit die Straßenverkehrsbehörden entsprechende Regelungen erlassen haben Parkplätze an Ladesäulen,
- entsprechend gekennzeichnete kostenlose Parkplätze,
- Ausnahmen von Zu – und Durchfahrtsbeschränkungen und
- einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge
nutzen.