Verfahrensablauf
Eine Breitbandförderung des Landes müssen Sie beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag online. Dazu müssen Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem Vorhaben erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde,
- telefonisch unter 0711/231 3748 und 0711/231 3774 oder
- durch E-Mail an breitband@im.bwl.de.
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Die weitere Kommunikation erfolgt über E-Mail, wenn
- Fragen offen sind oder
- Angaben unvollständig beziehungsweise unklar sind.
Die Bewilligungsbehörde prüft das Vorhaben auf Förderfähigkeit. Die Anträge werden nach Eingangsdatum abgearbeitet. Beim Vorliegen aller Fördervoraussetzungen ergeht ein Förderbescheid. Dieser wird automatisch in FöBIS erstellt. Sobald Ihr Antrag bewilligt ist, lädt Sie der Innenminister nach Stuttgart ein, um Ihnen den Förderbescheid persönlich zu überreichen.
Achtung: Mit dem Breitbandvorhaben dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen
- eine Bewilligung vorliegt oder
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde.
Ein vorzeitiger Vorhabensbeginn ist förderschädlich.