Die FSK und die USK geben Filme und Computerspiele für bestimmte Altersstufen frei.
Die Abkürzungen stehen für
- Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH und
- Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle.
Die Prüfungen erfolgen in transparenten und unabhängigen Verfahren.
Hinweis: Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden.
Unternehmen dürfen Filme und Computerspiele nur entsprechend der Altersfreigabe verkaufen.
Es gibt folgende FSK- und USK-Kennzeichnungen:
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung ("FSK 0", "USK 0")
- Freigegeben ab 6 Jahren ("FSK 6", "USK 6")
- Freigegeben ab 12 Jahren ("FSK 12", "USK 12")
- Freigegeben ab 16 Jahren ("FSK 16", "USK 16")
- keine Jugendfreigabe ("FSK 18", "USK 18")
Die Kennzeichnungen richten sich an:
- Gewerbetreibende, die Bildträger in der Öffentlichkeit anbieten, überlassen oder zugänglich machen
- Versandhändler, die Bildträger mit Film- oder Spielprogrammen vertreiben
- andere Erwachsene
- Kinder und Jugendliche
- die allgemeine Öffentlichkeit